DSGVO Art. 28 (AVV)
CloudNow GmbH als Auftragsverarbeiter. Verantwortlichkeit für personenbezogene Daten verbleibt bei Ihnen.
Datenstandort ausschließlich Österreich. DSGVO-konform. Klare Verantwortlichkeiten, transparente Rechtsräume.
Gemeinden, Behörden und öffentliche Einrichtungen tragen besondere Verantwortung für Bürgerdaten — von Standesamts-Akten über Sozialhilfe-Anträge bis zu Bauverhandlungs-Unterlagen. Datenhoheit ist hier kein nice-to-have, sondern Verfassungsverpflichtung. Vergaberecht-Anforderungen, Barrierefreiheits-Gesetze (BGStG), DSG 2018 und DSGVO greifen ineinander — und kollidieren regelmäßig mit Cloud-Setups, die unter Drittstaaten-Recht stehen oder deren Subdienstleister-Kette nicht lückenlos dokumentiert ist. Das Schrems-II-Urteil hat klar gemacht: Transfer in die USA ist in der öffentlichen Verwaltung kaum noch rechtssicher umsetzbar. Cloud Files ist dafür gemacht: Speicherung ausschließlich in zertifizierten österreichischen Rechenzentren, betrieben von der CloudNow GmbH unter österreichischem Recht. Klare Subdienstleister-Liste, AVV nach Art. 28 DSGVO, Rechenzentrum-Audit auf Anfrage, dedizierte Vergaberecht-Unterlagen. Optional als On-Premise-Variante für besonders sensible Stellen. Persönlicher Account Manager in Wels, kein anonymes Ticket-System. Wer im öffentlichen Sektor arbeitet, kann Cloud Files in Vergabeverfahren als referenzierbare Lösung einsetzen — mit allen Unterlagen, die der Vergaberecht-Prüfer verlangt.
Häufige Fragen aus der Öffentliche-PraxisCloud Files wurde für Organisationen entwickelt, die mit vertraulichen Dokumenten arbeiten und höchste Anforderungen an Datenschutz, Compliance und Verfügbarkeit stellen.
Persönliche Beratung und Betreuung — wir finden mit Ihnen die ideale Lösung für Ihre Daten. Unsere Experten erreichen Sie direkt aus Wels.
Ja. Wir liefern alle relevanten Unterlagen: AVV nach DSGVO Art. 28, Subdienstleister-Liste, Sicherheits-Whitepaper, Service Level Agreement, Erklärung zur Barrierefreiheit (WCAG 2.1 AA, WZG). Rechenzentrum-Audit auf Anfrage möglich.
Ja, beide gleichzeitig. CloudNow GmbH unter österreichischem Recht, Datenstandort ausschließlich Österreich. Anfragen ausländischer Behörden werden grundsätzlich an die zuständige österreichische Stelle verwiesen.
Im Enterprise-Paket auf Anfrage. Dafür sind besonders sensible Anwendungen vorgesehen, bei denen externe Speicherung nicht in Frage kommt.
Sie als verantwortliche Stelle nach DSGVO, CloudNow GmbH als Auftragsverarbeiter mit klar definierten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs). Im AVV vertraglich geregelt.
Die Web-Oberfläche entspricht den Anforderungen des WZG und ist mit WCAG 2.1 AA teilweise konform. Eine vollständige WCAG-2.2-AA-Prüfung ist im Roadmap.
Kurz Ihre Daten — wir rufen Sie zurück, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
Wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns innerhalb weniger Werktage bei Ihnen — telefonisch oder per E-Mail. Persönliche Beratung aus Wels.