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Cloud Files Blog DSGVO

DSGVO-konforme Cloud: Was Unternehmen wirklich wissen müssen

Die DSGVO ist seit 2018 in Kraft, viele Cloud-Setups sind aber bis heute nicht sauber. Wir klären, woran Sie eine wirklich DSGVO-konforme Cloud erkennen.

Cloud-Anbieter werben mit „DSGVO-konform" wie früher mit „eco-friendly". Wer genau hinschaut, merkt: Die Substanz ist sehr unterschiedlich. Was muss eine Cloud wirklich erfüllen, damit Sie als verantwortliche Stelle Ihre Pflichten nach DSGVO einhalten?

1. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28

Wenn Sie als Unternehmen personenbezogene Daten in einer Cloud verarbeiten, wird der Anbieter zum Auftragsverarbeiter. Sie brauchen einen schriftlichen Vertrag, der die Bedingungen regelt. Bei seriösen Anbietern liegt dieser unterschriftsreif vor — bei zweifelhaften muss man ihn anfordern und dann übers Knie brechen.

2. Datenstandort transparent benannt

Wo werden die Daten konkret gespeichert? Welche Rechenzentren? Welche Subdienstleister? Wenn ein Anbieter diese Fragen nicht klar beantworten kann, ist das ein Warnsignal. Cloud Files speichert ausschließlich in österreichischen Rechenzentren und benennt die Subdienstleister offen.

3. Verschlüsselung — bei Übertragung und Speicherung

TLS 256 Bit bei der Übertragung, AES 256 Bit bei der Speicherung im Datencenter. End-to-End-Verschlüsselung als Option für besonders sensible Anwendungsfälle. Diese Mindeststandards sind keine Kür mehr, sondern Pflicht.

4. Betroffenenrechte technisch unterstützt

  • Auskunft (Art. 15) — Sie müssen sehen können, welche Daten gespeichert sind
  • Berichtigung (Art. 16) — falsche Daten korrigieren
  • Löschung (Art. 17) — Recht auf Vergessenwerden, technisch umsetzbar
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20) — Export in einem strukturierten Format

5. Klare Verantwortlichkeiten

Ein in der EU ansässiger Anbieter, mit klar greifbarem Geschäftssitz und ansprechbarem Datenschutzbeauftragten — kein Konzern in einem Land ohne EuGH-Zuständigkeit. Cloud Files läuft unter österreichischem Recht, Wiener Gerichtsstand.

Wenn alle fünf Punkte erfüllt sind, haben Sie eine wirklich DSGVO-konforme Cloud — und nicht nur einen Marketing-Stempel.

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