Drei Cloud-Lösungen, drei sehr unterschiedliche Antworten auf die DSGVO-Frage. Welche passt zu Kanzleien, Steuerberatungen und KMU mit sensiblen Daten?
Dropbox und OneDrive sind die Marktführer. Beide werben mit „DSGVO-konform". Wer genau hinschaut, sieht aber, dass beide Anbieter dem CLOUD Act unterliegen — und Anfragen US-amerikanischer Behörden grundsätzlich entsprechen müssen. Für sensible Daten ist das ein hartes K.o.-Kriterium.
Vergleichstabelle
Cloud Files: Anbieter österreichisch, Datenstandort Österreich, DSGVO-konform inkl. AVV, Berufsverschwiegenheit (RAO, WTBG, ÄrzteG) technisch unterstützt. Datenstandort transparent benannt: RZ Wien und Innsbruck, NetApp-Storage, eigenbetrieben.
Dropbox: Anbieter USA, Datenstandort wahlweise EU oder USA — fällt aber als US-Konzern dennoch unter CLOUD Act. AVV verfügbar, ist aber bei US-Anbietern nur bedingt belastbar (Schrems II).
OneDrive: Anbieter USA (Microsoft), Datenstandort EU verfügbar — gleiche CLOUD-Act-Problematik. Für öffentliche Stellen und Anwaltskanzleien mit Mandantengeheimnis kritisch.
Wann ist welche Lösung sinnvoll?
- Privatperson mit Urlaubsfotos: OneDrive oder Dropbox ist meist OK
- KMU mit eigenen Kundendaten: Cloud Files für klare DSGVO-Compliance
- Kanzlei / Steuerberatung / Arzt: Cloud Files für Berufsverschwiegenheit
- Öffentliche Hand: Cloud Files für Datenhoheit und Vergaberecht
Die Frage ist nicht „welche Cloud ist die beste", sondern „welche Cloud passt zu Ihren Daten". Für sensible Geschäfts- und Personendaten in Europa führt der Weg über souveräne, EU-ansässige Anbieter.