Anwaltliche Verschwiegenheit nach § 9 RAO endet nicht beim E-Mail-Versand. Wie Kanzleien ihre Cloud-Strategie aufstellen, ohne das Berufsrecht zu riskieren.
Für Anwältinnen und Anwälte ist die Verschwiegenheitspflicht keine Höflichkeitsregel, sondern eine berufsrechtliche Verpflichtung mit harten Konsequenzen bei Verstoß. § 9 RAO macht klar: Daten von Mandanten dürfen nicht in fremde Hände geraten — auch nicht versehentlich.
Der typische Kanzlei-Workflow heute
E-Mail-Anhänge, WeTransfer-Links, Dropbox-Folder, Sekretariatsweg per USB-Stick: Das sind die typischen Übertragungsmittel — und alle haben Sicherheitslücken. E-Mail-Anhänge sind unverschlüsselt, WeTransfer-Links sind nicht widerrufbar, Dropbox-Folder liegen unter US-Recht.
Die Cloud-Files-Antwort
- Mandanten-Bereiche pro Verfahren — strikt getrennte Rechte
- Schriftsätze per verschlüsseltem Link mit Ablaufdatum und Passwort
- Audit-Log: wer hat wann was geöffnet — beweissicher exportierbar
- Datenstandort Österreich — vereinbar mit § 9 RAO
- Versionierung pro Datei für saubere Iterationen am Schriftsatz
Praxisbeispiel: Außerordentliche Anhängigkeit
Die Mandantin schickt am Sonntagabend Belege, der Schriftsatz muss Montagvormittag bei Gericht sein. Statt unverschlüsselter E-Mail-Anhänge bekommt sie einen verschlüsselten Cloud-Files-Link — mit 24 Stunden Gültigkeit und passwortgeschütztem Zugang. Die Kanzlei zieht die Dateien direkt in den Mandantenordner, versioniert beim Bearbeiten, schickt den finalen Schriftsatz fristgerecht heraus. Audit-Log dokumentiert jeden Schritt — vor Gericht jederzeit belegbar.
Verschwiegenheit endet nicht beim Aktendeckel. Sie endet erst, wenn auch der digitale Weg sauber ist. Cloud Files macht das praktikabel.