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Cloud Files Blog Kanzleien

Mandantengeheimnis in der digitalen Welt — sicher mit Cloud Files

Anwaltliche Verschwiegenheit nach § 9 RAO endet nicht beim E-Mail-Versand. Wie Kanzleien ihre Cloud-Strategie aufstellen, ohne das Berufsrecht zu riskieren.

Für Anwältinnen und Anwälte ist die Verschwiegenheitspflicht keine Höflichkeitsregel, sondern eine berufsrechtliche Verpflichtung mit harten Konsequenzen bei Verstoß. § 9 RAO macht klar: Daten von Mandanten dürfen nicht in fremde Hände geraten — auch nicht versehentlich.

Der typische Kanzlei-Workflow heute

E-Mail-Anhänge, WeTransfer-Links, Dropbox-Folder, Sekretariatsweg per USB-Stick: Das sind die typischen Übertragungsmittel — und alle haben Sicherheitslücken. E-Mail-Anhänge sind unverschlüsselt, WeTransfer-Links sind nicht widerrufbar, Dropbox-Folder liegen unter US-Recht.

Die Cloud-Files-Antwort

  • Mandanten-Bereiche pro Verfahren — strikt getrennte Rechte
  • Schriftsätze per verschlüsseltem Link mit Ablaufdatum und Passwort
  • Audit-Log: wer hat wann was geöffnet — beweissicher exportierbar
  • Datenstandort Österreich — vereinbar mit § 9 RAO
  • Versionierung pro Datei für saubere Iterationen am Schriftsatz

Praxisbeispiel: Außerordentliche Anhängigkeit

Die Mandantin schickt am Sonntagabend Belege, der Schriftsatz muss Montagvormittag bei Gericht sein. Statt unverschlüsselter E-Mail-Anhänge bekommt sie einen verschlüsselten Cloud-Files-Link — mit 24 Stunden Gültigkeit und passwortgeschütztem Zugang. Die Kanzlei zieht die Dateien direkt in den Mandantenordner, versioniert beim Bearbeiten, schickt den finalen Schriftsatz fristgerecht heraus. Audit-Log dokumentiert jeden Schritt — vor Gericht jederzeit belegbar.

Verschwiegenheit endet nicht beim Aktendeckel. Sie endet erst, wenn auch der digitale Weg sauber ist. Cloud Files macht das praktikabel.

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